AGB
Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
AGB – Stand: November 2025
I. Allgemeines
- Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Unternehmereigenschaft Kunden
- Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Verkauf an Endkunden (B2C) ist ausgeschlossen.
- Mit der Anmeldung im Webshop und / oder Auftragserteilung bestätigt der Käufer, Unternehmer zu sein und in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zu handeln.
- Auf Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, dies durch Vorlage der Eintragung in Handelsregister, Angabe der USt-ID-Nummer, Vorlage der Gewerbeanmeldung oder sonstiger geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
III. Registrierung Kunden
- Der Kunde kann auf unserer Webseite bzw. in unserem Webshop die Registrierung als Kunde anfragen. Eine Registrierung ist nur für Unternehmer möglich. Für die Registrierungsanfrage sind verschiedene Unternehmensangaben erforderlich, insbesondere die UST-ID-Nummer sowie die Steuernummer und Gewerbeanmeldung.
- Mit der Registrierung erhält der Kunde einen persönlichen Benutzernamen und ein Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten, d.h. Personen außerhalb seines Unternehmens oder Personen in seinem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen.
- Registrierte Kunden sind selbst für die Aktualisierung ihrer persönlichen Daten verantwortlich.
- Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.
IV. Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zur bild- oder maßgetreuer Belieferung.
- Die Verfügbarkeits-Anzeige der Ersatzteilmengen soll lediglich einen Anhaltspunkt bieten. Aus technischen Gründen ist eine ständige Aktualität nicht gewährleistet, so dass die Anzeige unverbindlich ist.
- Der Kunde gibt mit Aufgabe der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon bzw. mit Absendung der Online-Bestellung ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages ab.
- Soweit der Kunde eine Bestelleingangsbestätigung erhält, stellt diese keine Annahme des Angebotes dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang des Bestellangebotes. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme der verbindlichen Bestellung des jeweiligen Kaufgegenstandes nicht innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Bestellung ablehnen. Die Bestellung gilt als angenommen bei vorheriger Lieferung bzw. Versendung des Kaufgegenstandes oder expliziter Annahme des Angebots durch uns.
- Zusicherungen, mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags nicht gesichert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Lieferungen einzustellen, vom Vertrage nach Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheit zu verlangen.
V. Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme
- Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldete erhebliche Betriebsstörung, behördliche Anordnungen und unvorhersehbare Ereignisse entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Liefertermine für die Dauer der durch diese Umstände bedingte Leistungsstörung.
- Bei allen Aufträgen sind wir berechtigt Teillieferungen vorzunehmen und zu berechnen, die jeweils bei Fälligkeit der einzelnen Rechnungen zu bezahlen sind. Bei Lieferzeitüberschreitung steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
- Die Gefahr geht mit Verlassen der Ware unseres Lagers auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Bei Abnahmeverzug lagert die Ware auf Gefahr des Käufers.
- Lieferungen erfolgen stets unfrei ab Lager, sofern von den Parteien nichts Anderes vereinbart wird.
- Der Käufer verpflichtet sich bei Beauftragung einer Warenanlieferung, uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen einen Zugang zu einem verschließbaren Nachtdepot zu gewähren. Wird dies nicht gewährt so lehnen wir jegliche Ansprüche auf Zustand oder Vollständigkeit der Warensendung ab.
- Verweigert der Käufer grundlos die Abnahme des Liefergegenstandes, so können wir schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist, sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren, der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
VI. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug und Aufrechnung/Zurückbehaltung
- Alle Preise verstehen sich netto ab Lager zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Soweit im Einzelfall zusätzliche Verpackungs- und/oder Versandkosten für die Lieferung/Versendung anfallen sollten, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren.
- Die Zahlung ist durch Neukunden sofort ab Erhalt der Rechnung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne Abzug zu leisten. Der Zahlungseingang muss spätestens am 3. Werktag nach Rechnungserhalt erfolgen. Bei Kunden, die bereits 3-mal Zahlungen fristgerecht gemäß Satz 1 geleistet haben, hat die Zahlung bis auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erfolgen, sofern von den Parteien nichts Anderes vereinbart wird. Ist mit dem Käufer Zahlung im Lastschriftverfahren vereinbart, so gelten bankübliche Bedingungen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
- Wir sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
- Vertreter oder sonstige Personen sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber uns.
- Kommt ein Käufer in Zahlungsverzug oder wird nach Abschluss des Liefervertrags bekannt, dass die Vermögensverhältnisse des Käufers ungünstig sind oder sich verschlechtern, so werden alle offenen Forderungen, auch solche, die gestundet werden, sofort fällig. Wir sind in diesem Falle, ohne dass dem Käufer deswegen ein Rücktrittsrecht zusteht, ohne weiteres berechtigt, die sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen oder die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Im Exportgeschäft hat die Bezahlung stets netto ohne Abzug zu erfolgen.
- Bei Zielüberschreitung ist der Zahlungsbetrag mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz (Stand 01.07.2025: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
- Kommt der Käufer mit der Zahlung – bei Vereinbarung von Teilzahlung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten – in Verzug, so können wir unbeschadet weiterer Rechte, insbesondere der Verwertung nach IX Ziffer 3 und 4, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wählen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren, der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
VII. Gewährleistung
- Ist der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefern wir unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung an den Hersteller erforderlich, so erfolgt die Neulieferung unter dem Vorbehalt, dass die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes vom Hersteller bestätigt wird. Die Nachlieferung erfolgt in einem solchen Fall nur gegen Rechnungsstellung.
- Alle darüber hinaus gehenden Ansprüche, die mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes oder der Abwicklung des Vertrages in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere auch etwaige Schadenersatzansprüche und Folgeschäden gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
- Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Mängel müssen uns am Tag der Nachtanlieferung bis spätestens 11 Uhr und bei Taganlieferung bis spätestens 15 Uhr schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anlieferung Samstag oder an einem Feiertag, so ist die Anzeige am nächsten Werktag bis spätestens 11 Uhr mitzuteilen. Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
- Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt der Ausschluss der Gewährleistung auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“).
- Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
- Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist ein Gewährleistungsantrag beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Transportkosten trägt der Käufer.
- Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.
- Unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien unserer Hersteller. Über das Vorliegen eines Garantieanspruchs des Kunden gegenüber dem Hersteller entscheidet der Hersteller.
VIII. Haftungsbeschränkung
- Wir haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
- Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungsbeschränkungen finden ebenfalls keine Anwendung, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer unsere sämtlichen bereits entstandenen und zukünftig noch entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsvereinbarung mit ihm vollständig bezahlt hat, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebenkosten, ggf. bis zur Einlösung des Schecks, Eigen- oder Kundenwechsel, bei laufender Rechnung bis zum vollständigen Kontoausgleich. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer für bestimmte, von ihm bezeichnete Lieferung Zahlung leistet.
- Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch in Höhe des Rechnungswerts unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über sein Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit der realisierbare Wert der oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.
- Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer herausverlangen und, nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist, unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
- Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstigen mit dem Vertrag zusammenhängenden Forderungen von uns gutgebracht.
X. Rücknahme
- Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Von uns vorher in Textform genehmigte Rücksendungen haben frachtfrei zu erfolgen. Reklamierte Ware ist ausschließlich in wiederverkaufsfähiger Originalverpackung zurückzusenden. Die Erteilung einer Genehmigung zur Rücksendung erfolgt stets vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung der zurückgesendeten Ware durch uns.
- Bei durch uns genehmigter Rücknahme entstehen folgende Einlagerungsgebühren und gelten folgende Fristen und Wertgrenzen:
- Für die mit unserer Zustimmung zurückgenommene Ware erhalten Sie eine Gutschrift. Die Erteilung einer Gutschrift für nicht bei uns lagernde Ware setzt die vorherige Erstattung durch den jeweiligen Hersteller voraus.
- Zurückgesandte Ware, ohne vorherige Abstimmung, lagern auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportkosten bei nicht frachtfreier Anlieferung berechnen wir.
XI. Produkthaftung und Umweltschutz
- Produkthaftung richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen
- Der Kunde ist verpflichtet, geltende Umwelt- und Entsorgungsvorschriften zu beachten.
XII. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Wir sind berechtigt, alle Daten, die für die Geschäftsabwicklung notwendig und die Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartnern betreffen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu speichern und zu verarbeiten. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite (www.logistikpark.de) abgerufen werden kann.
- Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen über unsere Geschäftsprozesse nicht an Dritte weiterzugeben.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
- Erfüllungsort für beide Parteien ist Stollberg.
- Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als ausschließlicher Gerichtsstand Chemnitz vereinbart.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XIV. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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Stand: November 2025
